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Mitgestalten, Klienteninteressen wahrnehmen
Seit Mitte 2014 gibt es in der Stiftung Lebenshilfe einen Klientenrat. Die Idee dazu hatte Thomas M., Klient in einer Beschäftigungswerkstatt. Er suchte Gleichgesinnte, die bei den Themen Wohnen und Arbeiten ebenfalls mehr mitreden und mitgestalten wollten. Die Geschäftsleitung möchte schon seit 2005 eine weitreichende Mitwirkung der begleiteten Menschen erreichen. Thomas M. und seine Idee mit dem Klientenrat stiessen daher auf offene Ohren. Die Geschäftsleitung unterstützte ihn bei der Umsetzung und stellte die nötigen Mittel zur Verfügung.Wer ist im Klientenrat?
Die Mitglieder des Klientenrats werden alle 3 Jahre gewählt. Alle Klienten und Klientinnen, die dauerhaft in der Lh wohnen oder arbeiten, sind stimmberechtigt. 5 Sitze sind zu vergeben.
Es können sich alle Klienten und Klientinnen zur Wahl stellen. Klienten und Klientinnen, die sich diese Aufgabe zutrauen, stellen sich mit Foto und Wahlspruch zur Wahl. Die Wahl findet an der Urne statt.
Was macht der Klientenrat?
- Der Klientenrat vertritt die Interessen der Klienten und Klientinnen gegenüber der Geschäftsleitung.
- Die Klienten und Klientinnen sollen durch den Rat an wichtigen Entscheidungen der Lh teilhaben.
- Der Klientenrat trifft sich etwa 8 Mal im Jahr. Der Präsident leitet die Sitzung. Unterstützt wird er durch eine Begleitperson.
- Alle Klienten und Klientinnen der Lh können ihre Wünsche und Anliegen mitteilen. Der Klientenrat bespricht sie und klärt in Umfragen ab, ob die eingebrachten Themen für alle Klienten und Klientinnen wichtig sind. Anliegen, die für alle wichtig sind, werden beim Geschäftsleiter persönlich vertreten.
Interessiert an einer Kontaktaufnahme mit dem Klientenrat? Hier geht’s weiter.
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