Eingliederungsmassnahmen der Invalidenversicherung
Seit Mitte 2019 werden die Eingliederungsmassnahmen der Stiftung Lebenshilfe durch die Firma Learco AG geführt, die im Kanton Aargau und angrenzenden Regionen tätig ist. Learco wurde auf Initiative der Lh zusammen mit den Stiftungen arwo, Domino und Orte zum Leben mit dem Zweck gegründet, die IV-Eingliederungsmassnahmen für die vier Gründerbetriebe vertraglich zu verwalten und qualitativ weiterzuentwickeln. Ebenso übernimmt Learco das Job-Coaching im ersten Arbeitsmarkt.
Learco hat eine breite Palette von Massnahmen im Angebot, die möglichst in Partnerbetrieben aus dem ersten Arbeitsmarkt realisiert werden. Je nach Art und Zielen werden die Massnahmen aber auch an den geschützten Arbeitsplätzen der Gründungsstiftungen umgesetzt.
Einsatzbereiche in der Stiftung Lebenshilfe
Personen, die Eingliederungsmassnahmen im geschützten Rahmen absolvieren, kommen in folgenden Bereichen zum Einsatz:
- Montagen / Verpackungen
- Gartenunterhalt / Gartenbau
- Hauswirtschaft
- Gemeinschaftsgastronomie der Lh
- Personalrestaurant der Bertschi AG
Dort werden die Betroffenen von agogisch ausgebildetem Personal begleitet, das über berufliche Fachkompetenz verfügt.
Einsatzplätze werden zudem angeboten im
- Hotel & Restaurant zum Schneggen
- Technischen Dienst / Betriebsunterhalt
Dort werden die Betroffenen durch qualifiziertes Fachpersonals berufspraktisch ausgebildet bzw. angeleitet und durch einen Job-Coach der Learco arbeitsagogisch unterstützt.
IV-unterstützte Berufsausbildungen und Umschulungen sind in der Lh in vielen Berufen möglich.
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Was sind Eingliederungsmassnahmen?
Eingliederungsmassnahmen umfassen Frühinterventions- und Integrationsmassnahmen sowie berufliche Massnahmen.
Frühinterventions- und Integrationsmassnahmen
Frühinterventionen zielen darauf ab, bei Arbeitsunfähigkeit den Arbeitsplatz möglichst zu erhalten oder, wenn dessen Verlust schon Tatsache ist, möglichst rasch einen neuen Arbeitsplatz zu finden.
Integrationsmassnahmen richten sich an Menschen, deren gesundheitlicher Zustand eine Berufsausübung einschränkt oder an Menschen mit einer IV-Rente, deren Eingliederungschancen sich verbessern lassen. Sie helfen den Betroffenen, sich in einem geregelten Arbeitsalltag (wieder) zurechtzufinden und die individuelle Arbeitsfähigkeit schrittweise auszubauen.
Voraussetzungen für Frühinterventions- und Integrationsmassnahmen sind die Kostengutsprache und der Eingliederungsplan der IV. Seitens der betroffenen Person wird die Bereitschaft und Fähigkeit vorausgesetzt, sich aktiv auf den Prozess einzulassen.
In der Stiftung Lebenshilfe werden folgende Frühinterventions- und Integrationsmassnahmen umgesetzt:
- Potenzialabklärungen
- Belastbarkeitstrainings
- Aufbautrainings
- Arbeit zur Zeitüberbrückung
Berufliche Massnahmen
Berufliche Massnahmen haben die Qualifizierung für einen bestimmten Beruf im Visier, sei es in Form einer erstmaligen Berufsausbildung oder einer Umschulung. Das Angebot richtet sich an Jugendliche ab 16 Jahre mit Unterstützungsbedarf und an Erwachsene, die sich aus gesundheitlichen Gründen beruflich neu orientieren müssen.
Voraussetzungen für eine Berufliche Massnahme sind die Kostengutsprache und der Eingliederungsplan der IV. Seitens der betroffenen Person wird die Bereitschaft vorausgesetzt, sich in den Lernprozess aktiv einzubringen und die erforderlichen Lernleistungen zu erbringen.
In der Stiftung Lebenshilfe werden folgende berufliche Massnahmen umgesetzt:
- Berufliche Abklärungen
- erstmalige berufliche Ausbildungen auf Stufe Praktische Ausbildung nach INSOS (PrA INSOS), Grundbildungen mit eidg. Berufsattest (EBA) und eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ)
- Begleitung der Vorbereitungszeit zur Bildung
- Wohnen für Personen in erstmaliger berufliche Ausbildung (betreut oder begleitet)
- Evaluation von Lehrstellen
- Umschulungen